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Deine Rechte als Konsument

Konsumentenschutz bei Abos in Österreich

Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das ABGB schützen dich bei Abonnements. Wir erklären dir deine Rechte bei Kündigungsfristen, automatischen Verlängerungen und Widerrufsrecht — damit du nie mehr zahlen musst als nötig.

KSchG

Konsumentenschutzgesetz — regelt Vertragsklauseln & Kündigungsrechte

ABGB

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch — Grundlage aller Vertragsrechte

FAGG

Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz — 14-Tage Widerrufsrecht online

Deine wichtigsten Rechte bei Abonnements

§ 6 KSchG — Keine überlangen Verlängerungen

Automatische Verlängerungen dürfen höchstens 1 Jahr betragen. Längere Klauseln sind unwirksam.

§ 11 FAGG — 14-Tage Widerrufsrecht

Bei online abgeschlossenen Abos hast du 14 Tage Zeit, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

TKG — Sonderrechte für Telekommunikation

A1, Magenta, Drei und andere Telekonanbieter müssen nach dem TKG die Kündigung bestätigen und einhalten.

AK & VKI — Kostenlose Rechtsberatung

Die Arbeiterkammer Österreich (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) helfen kostenlos bei Streitigkeiten.

AboTracker erinnert dich an alle Fristen

Nie mehr Kündigungsfristen verpassen — AboTracker trackt alle deine Abonnements und warnt dich rechtzeitig vor automatischen Verlängerungen.

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Häufige Fragen zum Konsumentenschutz

Was sagt das KSchG zu automatischen Verlängerungen?

Nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG darf sich ein Vertrag maximal um 1 Jahr automatisch verlängern. Bei einer Klausel die eine längere Verlängerung vorsieht, ist diese unwirksam — der Konsument ist nicht gebunden.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Abonnements in Österreich?

Die Kündigungsfrist hängt vom Vertrag ab. Bei Monatsplänen meist täglich bis zum Monatsende. Bei Jahresplänen meist 30-60 Tage vor dem Verlängerungsdatum. Bei Mobilfunk (A1, Magenta, Drei) standardmässig 1 Monat zum Vertragsende.

Habe ich in Österreich ein Widerrufsrecht bei Online-Abos?

Ja — bei Verträgen die online abgeschlossen wurden, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Du kannst binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Was tun wenn ein Anbieter meine Kündigung ignoriert?

1. Kündigung per Einschreiben nachweisbar schicken. 2. Schlichtungsstelle kontaktieren (AK Österreich oder VKI). 3. Bei hartnäckigen Fällen: Klage beim Bezirksgericht. Aufgepasst: Beweise aufbewahren (E-Mail-Bestätigungen, Einschreiben-Belege).

Schützt mich das KSchG auch bei A1, Magenta und Drei?

Ja — österreichische Telekommunikationsanbieter unterliegen dem KSchG sowie dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Wichtig: Kündigung muss vor Ablauf der Kündigungsfrist ankommen, nicht nur abgeschickt werden.