KSchG erklärt: Deine Rechte als Konsument in Österreich
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) aus 1979 ist das wichtigste Schutzgesetz für österreichische Verbraucher. Es regelt, was Unternehmen dir in Verträgen aufzwingen dürfen — und was nicht.
Von Leutrim Miftaraj · Jänner 2026
KSchG § 6 — Die wichtigste Schutzbestimmung für Abo-Nutzer
KSchG § 6 listet Vertragsklauseln auf, die im Verhältnis zu Konsumenten immer unwirksam sind. Für Abonnements besonders relevant:
Automatische Verlängerung: Verlängert sich ein Dauerschuldverhältnis automatisch, darf die Verlängerungsdauer maximal 1 Jahr betragen (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG). Klauseln die 2 Jahre oder mehr vorsehen sind unwirksam.
Übermässig lange Bindungsfristen: Extrem lange Mindestlaufzeiten können sittenwidrig sein wenn sie für den Konsumenten kein adäquates Äquivalent bieten.
FAGG — 14-Tage-Widerrufsrecht für Online-Abos
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt für alle Verträge die online, per Telefon oder ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Du hast:
14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Eine formlose Erklärung (E-Mail) reicht — kein eingeschriebener Brief nötig.
Ausnahme: Bei sofort bereitgestellten digitalen Inhalten (sofortiger Download, sofortiger Streaming-Start) erlischt das Widerrufsrecht wenn du dem ausdrücklich zugestimmt hast.
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